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   OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - VI-U (Kart) 23/10   

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OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - VI-U (Kart) 23/10 (https://dejure.org/2011,16403)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.04.2011 - VI-U (Kart) 23/10 (https://dejure.org/2011,16403)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. April 2011 - VI-U (Kart) 23/10 (https://dejure.org/2011,16403)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 02.02.1999 - KZR 11/97

    Ersatzpflicht eines Autovermieters wegen Preisbindung bestätigt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 23/10
    § 242 BGB begründet eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. BGH NJW 1999, 2671, 2675 m.w.N.; Senat BB 2007, 738; Grüneberg in Palandt, BGB, 70. Aufl., § 260 Rdnr. 4).

    Ein solcher Auskunftsanspruch setzt nämlich voraus, dass der Kläger zu 1.) bei objektiver Betrachtung von der Gewährung solcher Vorteile an Dritte ausgehen kann (BGH, BGHZ 140, 342 Tz. 57 - Preisbindung durch Franchisenehmer ).

    In einem Franchisesystem gibt es keine gesetzliche Pflicht des Franchisegebers, die von ihm ausgehandelten Einkaufsvorteile in vollem Umfang an den Franchisenehmer herauszugeben bzw. seinen Franchisenehmern alle Vorteile aus dem Bezug bei von ihm erschlossenen Einkaufsquellen zu überlassen (BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

    Bei dieser gesetzlichen Ausgangslage kann sich nur im Einzelfall aus dem Franchisevertrag selbst eine Pflicht zur Herausgabe der Einkaufsvorteile ergeben (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

    Die Klausel benachteiligt die Franchisenehmer auch nicht in unangemessener Weise (§ 307 I BGB); ihr Inhalt entspricht vielmehr dem gesetzlichen Leitbild eines Franchisevertrages (so ausdrücklich: BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber ).

    Ein solcher Auskunftsanspruch setzt nämlich voraus, dass der Kläger zu 1.) bei objektiver Betrachtung von der Gewährung solcher Vorteile an Dritte ausgehen kann (BGH, BGHZ 140, 342 Tz. 57 - Preisbindung durch Franchisenehmer ).

    Es ist deshalb im Ergebnis unerheblich, dass die Feststellungsklage unzulässig ist, weil eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Schadens (vgl. dazu BGH, BGHZ 140, 342 Tz. 26 - Preisbindung durch Franchisenehmer ) nicht festgestellt werden kann; vielmehr soll mit dem Auskunftsanspruch erst geklärt werden, ob die Beklagte die in Rede stehenden Gelder vertragswidrig verwendet hat.

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - U (Kart) 36/05

    Kein gesetzlicher Anspruch des Franchisenehmers gegen den Franchisegeber auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 23/10
    § 242 BGB begründet eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. BGH NJW 1999, 2671, 2675 m.w.N.; Senat BB 2007, 738; Grüneberg in Palandt, BGB, 70. Aufl., § 260 Rdnr. 4).

    In einem Franchisesystem gibt es keine gesetzliche Pflicht des Franchisegebers, die von ihm ausgehandelten Einkaufsvorteile in vollem Umfang an den Franchisenehmer herauszugeben bzw. seinen Franchisenehmern alle Vorteile aus dem Bezug bei von ihm erschlossenen Einkaufsquellen zu überlassen (BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

    Bei dieser gesetzlichen Ausgangslage kann sich nur im Einzelfall aus dem Franchisevertrag selbst eine Pflicht zur Herausgabe der Einkaufsvorteile ergeben (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 23/10
    Darüber hinaus hat der Senat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Wege des Heraufziehens des beim Landgericht noch anhängigen Antrags auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und des Zahlungsantrags der Stufenklage (Klageanträge zu 3. und 4. des Schriftsatzes vom 24.06.2005) auch über diese Anträge eine abschließende Entscheidung zu treffen und die Klage hinsichtlich des Klägers zu 1.) insoweit abzuweisen (vgl. BGHZ 94, 268; BGH NJW 1959, 1827, Greger in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 254 Rdnr. 14).

    Da bereits jetzt feststeht, dass Zahlungsansprüche des Klägers zu 1.) nicht bestehen, konnte über die Stufenklage im Wege des Heraufziehens der Anträge zu 3. und 4. eine abschließende Entscheidung ergehen und die Klage auch insoweit abgewiesen werden (vgl. insoweit BGH in BGHZ 94, 268; BGH NJW 1959, 1827 f. - Bundfitsche).

  • BGH, 03.07.1959 - I ZR 169/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 23/10
    Darüber hinaus hat der Senat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Wege des Heraufziehens des beim Landgericht noch anhängigen Antrags auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und des Zahlungsantrags der Stufenklage (Klageanträge zu 3. und 4. des Schriftsatzes vom 24.06.2005) auch über diese Anträge eine abschließende Entscheidung zu treffen und die Klage hinsichtlich des Klägers zu 1.) insoweit abzuweisen (vgl. BGHZ 94, 268; BGH NJW 1959, 1827, Greger in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 254 Rdnr. 14).

    Da bereits jetzt feststeht, dass Zahlungsansprüche des Klägers zu 1.) nicht bestehen, konnte über die Stufenklage im Wege des Heraufziehens der Anträge zu 3. und 4. eine abschließende Entscheidung ergehen und die Klage auch insoweit abgewiesen werden (vgl. insoweit BGH in BGHZ 94, 268; BGH NJW 1959, 1827 f. - Bundfitsche).

  • BGH, 26.06.2008 - III ZR 30/08

    Begründung eines Auftragsverhältnisses unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 23/10
    Denn seine nachträgliche Geltendmachung kann dann unter Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen (ebenso: BGH, NJW-RR 1987, 963; MDR 2008, 1161).
  • BGH, 31.01.1963 - VII ZR 284/61

    Geschäftsführung ohne Auftrag und § 817 Satz 2 BGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 23/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH, BGHZ 39, 87, 92/93 kann der Anspruch auf Rechnungslegung ausgeschlossen sein, wenn er jahrelang nicht geltend gemacht worden ist.
  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 48/01

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 23/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt die Hemmung auch bei einer unzulässigen oder unschlüssigen Klage ein (BGH, NJW-RR 2003, 784).
  • BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 79/85

    Übertragung eines Kommanditanteils zum Zwecke der vorweggenommenen Erbfolge -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 23/10
    Denn seine nachträgliche Geltendmachung kann dann unter Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen (ebenso: BGH, NJW-RR 1987, 963; MDR 2008, 1161).
  • BGH, 01.10.2001 - II ZR 217/01

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 23/10
    Wird nicht nur das Auskunftsbegehren, sondern die Stufenklage insgesamt abgewiesen, bemessen sich die Beschwer des Klägers und auch der Gebührenstreitwert nach dem Wert des Anspruchs, der der Klägerseite rechtskräftig abgesprochen werden soll (vgl. BGH NJW 2002, 71; Becker-Eberhard, MünchKomm zur ZPO, 3. Aufl., § 254 Rdnr. 36).
  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 64/01

    Auskunftsanspruch eines Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 23/10
    Besteht zwischen den Parteien ein Vertrag, reicht es aus, dass für den Leistungsanspruch der mit Hilfe der begehrten Auskunft geltend gemacht werden soll, eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. BGH NJW 2002, 3771).
  • BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65

    Verjährung des Anspruchs auf Architektenhonorar

  • BGH, 15.09.2009 - X ZR 115/05

    Sektionaltor

  • BGH, 29.04.2004 - III ZR 279/03

    Rechtsnatur eines mit der Ausgabe von sog. "Service-Coupons" verbundenen

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - U (Kart) 27/06

    Verletzung der Aufklärungspflichten des Franchisegebers einer Zeitarbeitsfirma -

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